Erwachsenenzuschlag

Von volljährigen Teilnehmern wird ein monatlicher Zuschlag von 4,- € erhoben.
Ausgenommen sind gegen Nachweis Schüler, Studenten und Auszubildende mit Anspruch auf Kindergeld.

 

Auswärtigenzuschlag

Die Musikschule erhält Zuschüsse von der Stadt Wörth an der Donau und dem Landkreis Regensburg als Bestandteil des allgemeinen musikalischen Bildungswesens.

Für Schüler, die nicht der Gemeinde Wörth an der Donau, jedoch dem Landkreis Regensburg angehören, wird folgender Auswärtigenzuschlag erhoben:

  • "Musikzwerge": € 25,- / Kurs
  • musikalische Früherziehung: € 10,- / Monat
  • Einzelunterricht / Gruppenunterricht: € 18,- / Monat

 

Für Schüler aus der Gemeinde Wiesent gilt:

Der Auswärtigenzuschlag wird zu 100% von der Gemeinde Wiesent übernommen. Die Verrechnung erfolgt direkt mit der Gemeinde Wiesent, eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich.

 

Für Schüler aus der Gemeinde Bach gilt:

Der Auswärtigenzuschlag wird nach Antragstellung bei der Gemeinde zu 100% von der Gemeinde Bach übernommen. Die Verrechnung erfolgt direkt mit der Gemeinde Bach.

 

Für Schüler aus der Gemeinde Brennberg gilt:

Der Auswärtigenzuschlag wird mit der Gebühr per Lastschrift eingezogen.
Zum Ende des Schuljahres kann eine Erstattung bei der Gemeinde Brennberg unter Vorlage einer Unterrichtsbestätigung beantragt werden; derzeit werden € 180,- rückerstattet.

Hinweis:

Zuschüsse seitens der Gemeinde hängen von deren Haushaltslage und politischen Entscheidungen ab. Diese können nicht verbindlich zugesichert werden.
Werden die Zuschüsse nicht gewährt, sind diese als Gebührenzuschlag zu begleichen, bis zu einem Schuljahr rückwirkend.

Für Schüler, die nicht dem Landkreis Regensburg angehören, wird folgender monatlicher Auswärtigenzuschlag erhoben:

  • "Musikzwerge": € 30,- / Kurs
  • musikalische Früherziehung: € 12,- / Monat
  • Einzelunterricht / Gruppenunterricht: € 22,- / Monat

Teilnehmer des Blasmusikensembles sind derzeit von der Regelung ausgenommen und zahlen keinen Auswärtigenzuschlag.