Die Musikschule Wörth an der Donau e. V. gewährt
Unabhängig von Eintrittsdatum und Alter, sondern nach Gebührenhöhe gestaffelt:
Familienmitglied mit der höchsten Gebühr (bei mehreren Belegungen pro Schüler: in der Summe) gilt als Vollzahler
- Familienmitglied mit der 2.-höchsten Gebühr:
20% Familienermäßigung (auf die reguläre Unterrichtsgebühr) - Familienmitglied mit der 3.-höchsten Gebühr
30% Familienermäßigung (auf die reguläre Unterrichtsgebühr) - jedes weitere Familienmitglied:
40% Familienermäßigung (auf die reguläre Unterrichtsgebühr)
10% Ermäßigung auf die zweithöchste reguläre Unterrichtsgebühr bei Belegung mit mehreren Instrumenten pro Person.
10% auf die normale Unterrichtsgebühr für Mitglieder der "Stadtkapelle Wörth" und der "Jungbläser Wörth", vorausgesetzt es handelt sich um ein Instrument, welches beim jeweiligen Verein eingesetzt wird.
Bis 50% auf die Unterrichtsgebühr werden bei Bedürftigkeit und gegen Nachweis gewährt (z.B. Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Bildungsgutschein, etc.) .
Die Sozialermäßigung gilt für das laufende Schuljahr. Ein formloser Antrag ist zu Beginn des Schuljahres schriftlich zu stellen und für jedes weitere Schuljahr neu bei der Schulleitung einzureichen.
Im Einzelfall entscheidet die Vorstandschaft auf Antrag über zusätzliche Sozialermäßigungen.
Bei Gewährung einer Sozialermäßigung entfällt der Anspruch auf weitere Ermäßigungen.
Die Gebühr für musikalische Früherziehung und Ensembles entfällt, wenn zusätzlich ein Instrumentalfach belegt wird.